Mediation

Die Mediation bietet eine vielversprechende Alternative zu den heute bei uns gängigen Arten, Konflikte vor Gericht zu lösen. Im Allgemeinen wird in Situationen eines erheblichen Konfliktes ein Anwalt aufgesucht, dem die Aufgabe übertragen wird, die möglichen Ansprüche gegenüber der Gegenseite - gege­be­nen­falls gerichtlich - durchzusetzen. Hierbei kann enormer Schaden entstehen, wenn erfolgreiche Geschäftsbeziehungen durch streitig ausgetragene Konflikte beeinträchtigt oder gar beendet werden.

Die Mediation geht hier einen völlig anderen Weg. Die Konfliktparteien, wie z.B. Parteien eines Lizenzvertrages, einer Vertriebsvereinbarung oder einer patentrechtlichen Auseinandersetzung treffen sich beim Mediator und erarbeiten mit dessen Hilfe in einem stark strukturierten geregelten Verfahren eine für beide Seiten befriedigende Lösung. In der Mediation sind somit die Parteien selbst Herr des Verfahrens und Urheber der Lösung. Insoweit unterscheidet sich die Mediation auch von den alternativ angebotenen Schiedsverfahren, in welchen - zumeist ähnlich den herkömmlichen Zivilverfahren - einer Partei Recht gegeben wird. Auch im Schiedsverfahren entscheiden somit Dritte darüber, wer Gewinner und Verlierer des Disputes ist.

In der Mediation wird nach Lösungsansätzen geforscht, die beiden Parteien entgegenkommen, wobei eine win-win Situation angestrebt wird, d.h. eine Lösung, die Vorteile für beide Seiten bringt. Eine in der Mediation erarbeitete Vereinbarung können die Parteien rechtlich überprüfen lassen. Ebenfalls kann die Vereinbarung auch vollstreckbar gemacht werden.

Zur Veranschaulichung des möglicherweise in einem Konflikt steckenden Lösungspotenzials wird nachfolgend beispielhaft der fiktive Streitfall Firma Einstein ./. Firma Marktriese betrachtet. Verglichen wird ein streitig vor Gericht ausgetragenes Patentverletzungsverfahren mit einer Konfliktlösung im Rahmen einer Mediation:

Firma Einstein und Marktriese sind Wettbewerber auf dem Gebiet der Herstellung von Leichtmetallfelgen. Firma Einstein hält ein Patent auf ein Herstellungsverfahren für Leichtmetallfelgen. Firma Marktriese ist bedeutend größer als Firma Einstein, hat einen entsprechend besseren Marktzugang und mehr Vertriebspotenzial. Firma Marktriese hat von dem vorteilhaften Herstellungsverfahren Einsteins gehört und wendet das Verfahren an, ohne sich über das Vorliegen einer Schutzrechtsverletzung bewusst zu sein.

Herkömmliches Verfahren

Einstein verklagt Marktriese vor dem LG Düsseldorf auf Patentverletzung. Marktriese verteidigt sich, wechselt aber vorsichtshalber wieder auf das vorherige teurere Herstellungsverfahren. Der Klage wird in zwei Instanzen, die sich über einen Zeitraum von zweieinhalb Jahren hinziehen stattgegeben.

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